Famulatur
Im Rahmen des Zahnmedizinstudiums ist eine vierwöchige Famulatur zu absolvieren.
Die Famulatur hat den Zweck, die Studierenden mit der praktischen zahnärztlichen Tätigkeit
auf verschiedenen zahnärztlichen Berufs- und Tätigkeitsfeldern mit unmittelbarem Patientenkontakt
vertraut zu machen, ohne dass die Studierenden bereits selbständig an dem Patienten oder an der
Patientin tätig werden. Sie darf nur unter der Aufsicht und Leitung einer Person durchgeführt
werden, die die Approbation als Zahnarzt oder als Zahnärztin besitzt und selbst an dem Patienten
oder an der Patientin praktisch zahnärztlich tätig ist.
Die Famulatur ist ganztägig nach bestandenem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung während
der unterrichtsfreien (vorlesungsfreien) Zeiten abzuleisten. Sie ist mindestens zwei Wochen bei
demselben Zahnarzt oder derselben Zahnärztin abzuleisten. Unterrichtsfreie Zeit ist die
vorlesungsfreie Zeit. Ein Urlaubssemester gilt als unterrichtsfreie Zeit; ebenso die offiziellen
Ferienzeiten an den medizinischen Fakultäten, in denen kein Vorlesungs-, Praktikums- bzw.
Seminarbetrieb stattfindet (z. B. anlässlich der Weihnachts- und Osterferien). Sollte eine
individuelle vorlesungsfreie Zeit vorliegen (z. B. Urlaubssemester oder andere Gründe),
muss ein Nachweis der Universität darüber vorgelegt werden. Auch wenn kein Urlaubssemester genommen
wurde, aber dennoch individuell keine präsenzpflichtigen Veranstaltungen stattfanden, muss hierüber
ein Nachweis der Universität vorgelegt werden.
Eine im Ausland abgeleistete Famulatur kann angerechnet werden. Nach Ableistung der
Auslandsfamulatur ist deren Anerkennung schriftlich (formlos) beim Landesprüfungsamt zu beantragen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
· Immatrikulationsbescheinigung
· Kopie des Zeugnisses des Ersten Abschnittes der Zahnärztlichen Prüfung
· Famulaturzeugnis im Original.
Bitte beachten Sie, dass die Famulatur ausschließlich an Lehrpraxen der Universität Leipzig
absolviert werden kann.
Eine aktualisierte Liste der Lehrpraxen finden Sie unter
Downloads im Ordner Referat Lehre.
Studierende der Zahnmedizin beachten bitte, dass zu Beginn der Famulatur der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen ist.