FAQ Corona

Werden Erfolgskontrollen wie bisher benotet?
Ja, gem. § 20 Absatz 2 Studienordnung Humanmedizin sind die Lehrbeauftragten für die Gewichtung der Erfolgskontrollen zuständig. Auch in den Studiengängen der Zahnmedizin oder Pharmazie erfolgt weiterhin die Bewertung laut Studienordnung.

Muss ich überall einen Mund-Nasenschutz tragen?
Ja. Die Gebäude unserer Universität dürfen nur mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP- oder FFP2-Maske) betreten werden. Auf allen allgemeinen Verkehrsflächen (wie Fluren, Foyers, Sanitäranlagen, Kopierräumen, Aufzügen) ist der MNS zu tragen. Bei Unterrichten am Krankenbett mit direkten Patientenkontakte ist eine FFP2-Maske verpflichtend zu tragen.

Was muss ich machen, wenn die Corona-Ampel der Uni die Farbe wechselt?
Ruhig bleiben. Der Krisenstab der Universität entscheidet über den Umfang und den Zeitpunkt/den Zeitraum der einzuleitenden Maßnahmen. Sie erhalten sobald wie möglich Informationen.

Wie wird die Teilnahmepflicht bestätigt?

Die Kontrolle der regelmäßigen Teilnahme an teilnahmepflichtigen Unterrichtsveranstaltungen obliegt der verantwortlichen Lehrkraft (vgl. § 18 Abs. 2 S. 2 SO Medizin). Aufgrund von Corona finden aktuell Lehrveranstaltungen sowohl in Präsenz als auch digital statt. Studierende sind entsprechend verpflichtet, ihre Teilnahme an den verschiedenen Formaten zu gewährleisten. Die Lehrenden werden Ihnen hierzu fachspezifische Informationen geben.

Die Nachweishefte im Klinischen Studienabschnitt sind bei allen Präsenzveranstaltungen mitzuführen und die Teilnahme ist durch den Lehrenden zu dokumentieren. Für Veranstaltungen, die nicht in Präsenz stattfinden, ist durch die Studierenden das Nachweisheft wahrheitsgemäß und eigenverantwortlich zu führen. Die Lehrbeauftragten können je nach Format ggf. intern Anwesenheitslisten führen oder anderweitig die Mitwirkung an ihrer digitalen Lehrveranstaltung prüfen.

Ich kann aufgrund von Krankheit und/oder Quarantäne nicht an teilnahmepflichtigen Veranstaltungen teilnehmen?
Grundsätzlich gelten alle Regelungen zu Rücktritt und Wiederholung entsprechend der Vorgaben der Studienordnung. Ein Fehlen ist durch die Studierenden beim Lehrenden unverzüglich anzuzeigen und entsprechende Nachweise (z.B. ärztliches Attest) einzureichen. Es obliegt dem Fach geeignete Ersatz/Nachholmöglichkeiten zu finden.

Wie muss ich die Nachweishefte ausfüllen?

Alle Studierenden pflegen selbstständig ihre Hefte. Termine, die in Präsenz stattfinden, werden vom Lehrenden abgezeichnet.

Wenn Ihre Lehrveranstaltung digital angeboten wird, ist in den Nachweisheften bei „Einheit“ das Thema ggf. hinzukommend die Klinik/der Fachbereich einzutragen. Bei „Datum“ ist bitte das reguläre Datum der Lehrveranstaltung (laut Stundenplan) einzutragen. Bei „Unterschrift“ pflegen Sie bitte ihre absolvierte (Online-) Tätigkeit, dies kann z.B. sein: „Online-Skript gelernt“; „Teilnahme Online-Konferenz“ oder „Aufgabe XY erledigt“ heißen. (Diese Liste ist nicht abschließend, da Anforderungen an Sie als Studierende im Umgang mit den Lehrmaterialien in der Zuständigkeit der Lehrenden fällt).

Ich habe nicht die technischen Möglichkeiten zur Online-Lehre und nun?
Studierenden, die technisch für die virtuelle Lehre nicht ausgestattet sind (z. B. kein Laptop besitzen), wird empfohlen sich um eine Ausleihe zu bemühen. (Universitätsweite Empfehlung)

Was kann ich machen, wenn mein WLAN nicht ausreichend ist?
Studierende, für die die WLAN-Abdeckung im häuslichen Umfeld nicht ausreichen sollte, wird empfohlen, sich in öffentlichen Gebäuden einzuwählen. (Universitätsweite Empfehlung)

Ich komme aus einem ausländischen Risikogebiet nach RKI

Generell gilt: es gibt die Pflicht zur Testung und die Pflicht zur Datenangabe sowie die Pflicht zur Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Unabhängig davon, wie ein Test ausfällt, ist eine E-Mail an einreisemeldung(at)leipzig.de oder ein Anruf unter +49 341 1230 beim Gesundheitsamt verpflichtend. Diese Regel gilt nach einem Flug, einer Reise mit Auto, Bus, Zug oder einem anderen Verkehrsmittel.
Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich in Quarantäne begeben und das zuständige Gesundheitsamt informieren. Seit dem 8. August 2020 muss jeder und jede Einreisende aus einem Risikogebiet zudem einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder sich nach Ankunft innerhalb von 72 Stunden auf eine Corona-Infektion testen lassen. Wenn das Testergebnis negativ ist, kann die Quarantäne aufgehoben werden. Die Quarantäne kann frühestens nach fünf Tagen mit einem Negativtest aufgehoben werden. Spätestens auf Aufforderung durch das Gesundheitsamt ist der negative Test vorzulegen.
Anspruch auf einen kostenlosen Test haben nur Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen. Sie müssen sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das bei ihrer Einreise nach Deutschland vom Robert Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet geführt wird. Nach ihrer Einreise können sie sich innerhalb von 10 Tagen kostenlos testen lassen. Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums muss der Einreisende versichern, dass ein entsprechender Auslandsaufenthalt stattgefunden hat. Dies kann durch einen Boarding-Pass, ein Ticket, eine Hotelrechnung oder einen sonstigen Nachweis geschehen

(Quelle: https://www.uni-leipzig.de/universitaet/service/informationen-zum-coronavirus/studierende/#c257062; 08.04.2021 unten)

Was muss ich machen, wenn ich eines oder mehrere Symptome habe?

Studierende mit einem der oben genannte Symptome (insbesondere bei sich verstärkenden Symptomen) werden gebeten, sich umgehend an einen Arzt oder eine Ärztin ihres Vertrauens zu wenden oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116117 zu kontaktieren.

(Quelle: https://www.uni-leipzig.de/universitaet/service/informationen-zum-coronavirus/studierende/#c257062; 20.10.2020)

Was passiert im Infektionsfall oder bei angeordneter Quarantäne?

Studierende melden den eigenen Infektionsfall oder die durch das Gesundheitsamt behördlich angeordnete Beobachtung/Quarantäne/Tätigkeitsverbot/Kontaktbeschränkung zentral per E-Mail an coronastud(at)uni-leipzig.de. Die E-Mail-Adresse wird zentral durch das Dezernat Akademische Veraltung, SG Studienkoordination betreut. Informieren Sie umgehend bitte ebenso die entsprechenden Lehrenden und das Referat Lehre.

  • Meldung nur über studentische Mail-Adresse
  • Bitte um freiwillige Angabe des positiven Testergebnisses
  • Angabe aller besuchter Lehrveranstaltungen (inklusive Raum- und Zeitangabe) und Dozierenden der letzten 14 Tage

Den Anweisungen des Gesundheitsamtes ist Folge zu leisten.
Das Gesundheitsamt legt fest, welche Kontaktpersonen sich in Quarantäne begeben müssen.
Behördliche Anordnungen (Beobachtung/Quarantäne/Tätigkeitsverbot/Kontaktbeschränkung) erfolgen ausschließlich durch das Gesundheitsamt!
Studierende, die als studentische Hilfskräfte für die Universität tätig sind, melden die Infektion ihrem direkten Vorgesetzten oder ihrer direkten Vorgesetzten (analog Meldung für Mitarbeitende).

(Quelle: https://www.uni-leipzig.de/universitaet/service/informationen-zum-coronavirus/studierende/#c257062; 08.04.2021 unten)

Was ist zu tun, wenn ich direkten oder indirekten Kontakt zu positiv getesteten Fällen von Covid-19 hatte?

Direkter Kontakt mit höherem Infektionsrisiko
Ein direkter Kontakt mit höherem Infektionsrisiko (Verdachtsfall) zu einer positiv getesteten Person liegt vor, wenn innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn

  • mindestens ein 15-minütiger Gesichtskontakt („face-to-face“), zum Beispiel im Rahmen eines Gesprächs, bestand
  • die positiv getestete Person im selben Haushalt lebt
  • andere vom Robert Koch Institut beschriebene Situationen zutrafen

Der Verdachtsfall ist durch den Studierenden an das Gesundheitsamt Leipzig zu melden, wenn noch keine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt ist. Das Gesundheitsamt wird über den Besuch der Universität Leipzig entscheiden.
Direkter Kontakt mit geringerem Infektionsrisiko
Ein direkter Kontakt mit geringem Infektionsrisiko zu einem positiv getesteten Fall liegt vor:

  • bei Personen, die sich im selben Raum mit einer positiv getesteten Person aufgehalten haben, aber der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten wurde und kein 15-minütiger Gesichtskontakt („face-to-face“) stattgefunden hat. Außerdem darf es nicht zu einem Anhusten oder Anniesen durch die positiv getestete Person gekommen sein.
  • bei weiteren Fällen nach Robert Koch Institut

Ohne Symptome darf die Universität Leipzig weiter besucht werden. Ausnahme: Das Gesundheitsamt hat bereits Maßnahmen angeordnet. Dann sind diese zu befolgen.
Bei aufgetretenen Krankheitssymptomen ist wie unter Punkt 1 beschrieben zu verfahren und umgehend das Gesundheitsamt zu informieren.
Indirekter Kontakt
Ein indirekter Kontakt (zum Beispiel Kontakt zu einer Person, die wiederum Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte) gilt nicht als Kontakt. Es sind keine Maßnahmen erforderlich.

(Quelle: https://www.uni-leipzig.de/universitaet/service/informationen-zum-coronavirus/studierende/#c257062; 08.04.2021)

Mit welchen Symptomen dürfen Studierende NICHT am Unterricht teilnehmen?

  • Fieber ab 38 Grad Celsius
  • Husten, Halsschmerzen
  • Kurzatmigkeit
  • Beschwerden des Magen-Darm-Trakts
  • Erbrechen
  • allgemeines Krankheitsgefühl (Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen)
  • Geruchs- oder Geschmacksstörungen

Studierende mit leichtem Schnupfen können die Universität Leipzig unter Wahrung aller hygienischen Sicherheitsmaßnahmen besuchen. Sollte der Schnupfen stärker werden oder kommen weitere Symptome hinzu, ist der Besuch der Universität nicht mehr gestattet.

Studierende mit eindeutigen Symptomen einer ansteckenden Erkrankung, insbesondere einer Erkältungserkrankung, bleiben zu Hause und konsultieren ihren Arzt oder ihre Ärztin.

(Quelle: https://www.uni-leipzig.de/universitaet/service/informationen-zum-coronavirus/studierende/#c257062; 08.04.2021 unten)


Ich komme aus einem innerdeutsche Risikogebiete. Muss ich etwas beachten?

Für Studierende, die aus innerdeutschen Risikogebieten zum Studium an die Universität kommen, gilt die Pendlerregelung des Freistaats Sachsen. Danach bestehen derzeit keine Beschränkungen für Einpendelnde aus innerdeutschen Risikogebieten, wobei jeder Einzelne in einer persönlichen Risikoabwägung verantwortungsbewusst mit der Situation umzugehen hat.


Finden die Wahlfächer statt?

Ja, die Wahlfächer werden teilweise in Präsenz, teilweise online stattfinden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Lehrbeauftragten.


Kann ich als schwangere oder stillende Frau die digitalen Veranstaltungen besuchen und was passiert wenn die Lehrveranstaltungen wieder in Präsenzlehre wechseln?

Wenn eine Lehrveranstaltung als gefährdend eingestuft wurde, darf sie von z. B. Schwangeren nicht besucht werden. Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung des Lehrbeauftragten des Faches sind schwangere oder stillende Frauen somit mit Beginn der Unterrichtsveranstaltung in Präsenz aus Schutzgründen auszuschließen. Nach aktuellem Stand wurde der Beginn der Präsenzveranstaltungen im Sommersemester 2020 auf den 04.05.2020 verschoben. Schwangere oder stillende Frauen können bis dahin Online-Lehrmaterialien des Faches einsehen, sofern diese vom Lehrbeauftragten des entsprechenden Faches bereitgestellt werden. Inwieweit im Laufe des Sommersemesters Onlineunterrichte „anrechnungsfähig“ sind, entscheidet der Lehrbeauftragte. Da die „erfolgreiche Teilnahme“ überwiegend Zulassungsvoraussetzung ist, um an der Erfolgskontrolle teilzunehmen, müssen begonnene Kurse, die später womöglich nicht in Präsenz aufgrund einer Gefährdung besucht werden dürfen, womöglich wiederholt werden.


Gibt es Regelungen bezüglich Testungen?

Ab 12.04.2021 finden wieder Präsenz-Lehrveranstaltungen in Räumlichkeiten des Universitätsklinikums (UKL) statt. Studierende, die für den Präsenzunterricht am Patienten (im Speziellen UaK) in die klinischen Gebäude (Haus 1 bis 7, Haus 13 und für die Herzchirurgie auch am HZL) eintreten möchten, benötigen einen schriftlichen Nachweis eines negativen Corona-Antigen-Schnelltests plus ihren Studienausweis. Im Haus 1 ist für Sie von Sonntag bis Donnerstag 13-17 Uhr das Testzentrum für Studierende geöffnet.


Ich benötige eine Notbetreuung für mein Kind!

Bitte schreiben Sie dem Referat Lehre eine E-Mail mit Angaben zu ihrem Wohnort. Wir prüfen den aktuellen Inzidenzwert ihres Wohnortes/Landkreisen und stellen Ihnen eine entsprechende Bescheinigung aus.


Ich bin Studierende der Humanmedizin und habe ein bzw. Kind/er? Aufgrund der nicht vorhandenen Möglichkeit mein/e Kind/er in die Kita zu geben, kann ich nur schlecht oder gar nicht an der Lehre teilhaben. Welche Möglichkeiten habe ich hier?

Sie müssten unverzüglich einen Sonderstudienplan an das Referat Lehre/Prüfungsamt Klinik stellen. Hierbei handelt es sich um einen schriftlichen Antrag, in welchem Sie Ihre besondere Notsituation detailliert darlegen und mit geeigneten Nachweisen (z. B. Kopie der Geburtsurkunde) belegen.

Für die Abgabe des Antrags auf Sonderstudienplan haben Sie folgende Möglichkeiten:

Postweg (Liebigstr. 27A, 04103 Leipzig)

Fristenbriefkasten der Universität Leipzig im Eingangsbereich der Goethestraße 6 (Hierzu müssen Sie die Dokumente in einen Umschlag und mit der o. g. Postanschrift versehen werden.)

Einwurf in den Briefkasten im Vorraum des Gebäudes der Stephanstr. 9A.1, welcher montags bis donnerstags zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr geöffnet ist. Bitte nutzen Sie hierfür den Haupteingang aus Richtung Stephanstraße/Brüderstraße.

WICHTIG: Eine E-Mail genügt nicht, da wir ihre originale Unterschrift benötigen. Gern können Sie aber vorab per Mail Ihren Sonderstudienplan mit dem entsprechenden Ansprechpartner im Referat Lehre besprechen.

Ich fühle mich nicht in der Lage an der Prüfung teilzunehmen, muss ich dennoch?

Um die pandemiebedingten Erschwernisse für die Studierenden bei der Vorbereitung der Erfolgs- oder Leistungskontrollen umfassend Rechnung zu tragen, müssen Studierende lt. Manteländerungssatzung nicht an den entsprechenden Erfolgs- oder Leistungskontrollen verpflichtend teilnehmen. Eine Erklärung oder ein Nachweis ist durch die Studierenden nicht einzureichen. Der Prüfungsversuch wird bei einem Versäumnis oder einem Rücktritt nicht gewertet. Bestande Erfolgs- oder Leistungskontrollen werden jedoch als Prüfungsversuch regulär gewertet und können nicht wiederholt werden.


Darf ich während der Klausur Wasser trinken oder Essen zu mir nehmen?

Das Essen und Trinken ist während der Klausur nur gestattet, wenn es aus nachweislich gesundheitlichen Gründen notwendig ist.


Mir fehlen noch Sektionstermine!

Die Pathologie bietet Sektionstermine in Präsenz an. Bitte informieren Sie sich auf der Institutshomepage.