Welche Maßnahmen würden Sie in der geschilderten Situation für
richtig erachten?
Legen eines venösen Zugangs, Intubation zur Sicherung der Atemwege
und Transport des Patienten unter Überwachung (EKG, Blutdruck,
SpO2) in die nächstgelegene Klinik
Legen eines venösen Zugangs, Sauerstoffgabe über eine
Maske, Injektion von Naloxon (z.B. Narcanti®), Transport des Patienten
unter Überwachung (EKG, Blutdruck, SpO2) in die nächstgelegene
Klinik
Legen eines venösen Zugangs, Sauerstoffgabe über eine
Maske, Transport des Patienten unter Überwachung (EKG, Blutdruck,
SpO2) in die nächstgelegene Klinik
Die Maßnahmen b), c) oder d) sind richtig!
Kommentar
Jeder bewusstlose Patient bedeutet eine dringliche Indikation für
das Hinzuziehen eines Notarztes. Die Erstversorgung dieser Patienten
richtet sich zunächst auf die Sicherung der Vitalfunktionen (ABC-Regel).
Bei fehlender Spontanatmung bzw. Kreislaufstillstand müssen
umgehend Reanimationsmaßnahmen eingeleitet werden. Sind eine ausreichende
Spontanatmung und ausreichende Kreislaufverhältnisse vorhanden (wie
bei Beppo), wird zunächst ein venöser Zugang gelegt (in der
Regel peripher-venös). Zum Offenhalten dieses Zuganges werden elektrolythaltige
Lösungen (z.B. Ringer-Acetat-Lsg.) verwendet. Die zusätzliche Applikation
von Sauerstoff über eine Maske ist eine grundsätzlich richtige
Maßnahme beim Notfallpatienten. Ob der drogenintoxikierte Patient
intubiert werden muss oder ob der Versuch der Gabe eines Antidots gemacht
wird, ist eine Ermessensfrage für den Notarzt und kann nur vor Ort
entschieden werden (bei GCS < 8 in
der Regel Intubation und Beatmung zur Atemwegssicherung). Der Versuch
der Antidotgabe kommt bei erhaltener Spontanatmung in Frage: Gabe von Naloxon,
dabei vorsichtiges "Hochtitrieren", um einen akuten Entzug
zu vermeiden. Die intramuskuläre Injektion zur Verlängerung der Wirksamkeit
wird strittig diskutiert, da die Resorptionsgeschwindigkeit interindividuell
unterschiedlich und somit der Grad der (Neben-)Wirkungen nicht vorhersagbar
ist.
Bei bewusstlosen Patienten ist die Anamneseerhebung vor Ort von erheblicher
Bedeutung, um Informationen über die Ursachen der Bewusstlosigkeit
zu gewinnen. D.h. Angehörige gründlich befragen, Vorerkrankungen,
Alkohol – und Drogenkonsum, Medikamenteneinnahme, Hinweise auf
Trauma und Gewalteinwirkungen, Reste von Tabletten, Spritzen, Ampullen
etc.